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BodSchätzDV – Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes

Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes

Ausfertigung: 2012-02-23BGBl I 2012, 311Original ansehen

BodSchätzDV – Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.02.2012. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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