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DEBodSchätzDVIn Kraft
BodSchätzDV – Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
BodSchätzDV – Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.02.2012. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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