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DEEUZBLGIn Kraft

EUZBLG – Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Ausfertigung: 1993-03-12BGBl I 1993, 313Original ansehen

EUZBLG – Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.03.1993. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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