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EiMarktV – Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Ausfertigung: 1977-12-20BGBl I 1977, 3138Original ansehen

EiMarktV – Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.1977. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Anwendungsbereich

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, für welche Eier bestimmte EU-Vorschriften gelten. Die Vorschriften legen fest, wie Eier verkauft werden dürfen. Andere Gesetze der EU werden hier umgesetzt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die Eier verkaufen, verpacken oder in die EU einführen.

Ein Beispiel

Ein Bauer verkauft Eier auf dem Wochenmarkt. Er muss sich an die Regeln halten, wie er die Eier kennzeichnen und verpacken muss.

Begriffe

Vermarktungsnormen:
Regeln, die bestimmen, wie ein Produkt verkauft werden darf, zum Beispiel Kennzeichnung oder Qualität.
Rechtsakte der Europäischen Union:
Gesetze oder Verordnungen, die von der EU beschlossen wurden und in allen Mitgliedsländern gelten.
Anwendungsbereich:
Der Bereich oder die Situationen, für die eine Regel gilt.
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