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DEBBesGAnlIVNr1u4BekIn Kraft
BBesGAnlIVNr1u4Bek – Bekanntmachung nach Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes
Bekanntmachung nach Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes
BBesGAnlIVNr1u4Bek – Bekanntmachung nach Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.03.2020. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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