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DEBImSchV 30In Kraft

BImSchV 30 – Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigung: 2001-02-20BGBl I 2001, 305, 317Original ansehen

BImSchV 30 – Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.02.2001. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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