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DEEWRAbkAVIn Kraft

EWRAbkAV – Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen

Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen

Ausfertigung: 1996-02-22BGBl I 1996, 319Original ansehen

EWRAbkAV – Verordnung zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.02.1996. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Banken aus Deutschland müssen bestimmte deutsche Vorschriften beachten, wenn sie eine Filiale in Island oder Norwegen eröffnen. Die Vorschriften stehen in einem anderen Gesetz, dem Kreditwesengesetz.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Banken aus Deutschland, die eine Filiale in Island oder Norwegen gründen wollen.

Ein Beispiel

Eine deutsche Bank möchte in Reykjavik eine neue Filiale eröffnen. Dann muss sie die gleichen Regeln einhalten wie für Filialen in Deutschland.

Begriffe

Zweigstelle:
Eine Filiale oder Niederlassung einer Bank in einem anderen Land.
Kreditwesengesetz:
Ein deutsches Gesetz, das Regeln für Banken festlegt.
gilt entsprechend:
Die genannten Regeln müssen genauso angewendet werden wie im ursprünglichen Gesetz.
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