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KredWGJPNFreistV – Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen

Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen

Ausfertigung: 2014-01-30BGBl I 2014, 322, 323Original ansehen

KredWGJPNFreistV – Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.01.2014. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Bestimmte deutsche und europäische Bank-Vorschriften gelten nicht für Filialen japanischer Banken in Deutschland. Die Filialen müssen diese Regeln also nicht beachten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Filialen von japanischen Banken, die in Deutschland arbeiten.

Ein Beispiel

Eine japanische Bank hat eine Filiale in Berlin. Diese Filiale muss bestimmte deutsche und europäische Bank-Regeln nicht einhalten, die für andere Banken in Deutschland gelten.

Begriffe

Kreditinstitut:
Ein Unternehmen, das Bankgeschäfte macht, zum Beispiel Geld verleihen oder Konten führen.
Zweigstelle:
Eine Filiale oder Niederlassung einer Bank in einem anderen Land.
Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Eine europäische Regel, die genaue Vorschriften für Banken festlegt, zum Beispiel wie viel Geld sie als Sicherheit haben müssen.
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