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DEDEÜVIn Kraft

DEÜV – Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung

Ausfertigung: 1998-02-10BGBl I 1998, 343Original ansehen

DEÜV – Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.02.1998. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8a — Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Wenn ein Unternehmen pleitegeht, muss der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter die freigestellten Mitarbeiter abmelden. Diese Abmeldung muss spätestens sechs Wochen nach der Pleite erfolgen. Sie geschieht mit der nächsten Lohnabrechnung.

Wen betrifft das?

Diese Regel betrifft Arbeitgeber und Personen, die ein Insolvenzverfahren für ein Unternehmen abwickeln.

Ein Beispiel

Ein kleines Café muss schließen, weil es pleite ist. Der Besitzer muss die Mitarbeiter, die nicht mehr arbeiten, innerhalb von sechs Wochen bei der Sozialversicherung abmelden.

Begriffe

Insolvenzereignis:
Ein Ereignis, das zeigt, dass ein Unternehmen pleite ist, z. B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
freigestellte Beschäftigte:
Mitarbeiter, die nicht mehr arbeiten müssen, aber noch beim Arbeitgeber angemeldet sind.
mangels Masse:
Wenn nicht genug Geld oder Vermögen da ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
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