MilchQuotV – Verordnung zur Durchführung der EU-Milchquotenregelung
Verordnung zur Durchführung der EU-Milchquotenregelung
MilchQuotV – Verordnung zur Durchführung der EU-Milchquotenregelung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.03.2008. Der Text hat 59 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 29 — Spätere Antragstellung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wann eine Übertragung von Milchquote später beantragt werden kann. Normalerweise gilt die Übertragung erst ab dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird. In besonderen Härtefällen kann ein früherer Zeitpunkt gelten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Landwirtinnen und Landwirte, die Milchquote übertragen oder zurückbekommen wollen.
Ein Beispiel
Ein Landwirt überträgt seine Milchquote im Januar 2023, stellt den Antrag aber erst im März 2024. Dann gilt die Übertragung erst ab Januar 2024, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor.
Begriffe
- Milchquote:
- Eine festgelegte Menge Milch, die ein Betrieb pro Jahr produzieren darf.
- Übertragung:
- Hier: Die Weitergabe der Milchquote von einem Betrieb an einen anderen.
- Härtefall:
- Eine besondere, schwierige Situation, die eine Ausnahme rechtfertigt.
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