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DEAUG§1Abs2Bek 22In Kraft

AUG§1Abs2Bek 22 – Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigung: 2003-02-25BGBl I 2003, 364Original ansehen

AUG§1Abs2Bek 22 – Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.02.2003. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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