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DEBinSchOWiZustV 1974In Kraft

BinSchOWiZustV 1974 – Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten

Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten

Ausfertigung: 1974-12-19BGBl I 1974, 3709Original ansehen

BinSchOWiZustV 1974 – Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1974. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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