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DEFluLärmJeverVIn Kraft

FluLärmJeverV – Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever

Ausfertigung: 1976-12-22BGBl I 1976, 3811Original ansehen

FluLärmJeverV – Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1976. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, wo ein Gebäude als „laut“ gilt. Wenn ein Teil des Gebäudes in einem festgelegten Lärm-Schutzgebiet liegt, zählt das ganze Gebäude dazu. Das Gleiche gilt für die strengere Schutzzone 1.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Eigentümer, Bauherren und Nutzer von Gebäuden in der Nähe des militärischen Flugplatzes Jever.

Ein Beispiel

Ein Haus steht mit der Hälfte im Lärmschutzbereich. Nach dieser Regel zählt das ganze Haus als im Lärmschutzbereich liegend.

Begriffe

bauliche Anlage:
Ein Gebäude oder ein fest gebautes Objekt, zum Beispiel ein Haus, eine Garage oder eine Halle.
Lärmschutzbereich:
Ein Gebiet, in dem besondere Regeln gelten, weil dort viel Lärm durch Flugzeuge entsteht.
Schutzzone 1:
Ein Bereich innerhalb des Lärmschutzgebiets mit strengeren Regeln, weil dort der Lärm besonders laut ist.
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