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BeschNeuRG – Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Ausfertigung: 1999-03-24BGBl I 1999, 388Original ansehen

BeschNeuRG – Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.03.1999. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 18 — Bericht der Bundesregierung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Die Bundesregierung muss bis Ende März 2003 prüfen, wie sich das Gesetz auf Jobs, Sozialversicherungen und Staatsgelder auswirkt. Sie soll dann berichten und falls nötig Ideen vorlegen, wie das Gesetz verbessert werden kann.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung und die Politiker, die über Gesetze entscheiden.

Begriffe

gesetzgebende Körperschaften:
Das sind der Bundestag und der Bundesrat – die Gruppen, die Gesetze beschließen.
Sozialversicherung:
Dazu gehören Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie schützen Menschen in bestimmten Lebenslagen.
öffentliche Finanzen:
Das sind die Gelder, die der Staat einnimmt und ausgibt, zum Beispiel Steuern und Ausgaben für Schulen oder Straßen.
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