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DEPflegeArbbV 7In Kraft

PflegeArbbV 7 – Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Ausfertigung: 2026-03-03BGBl. I 2026, Nr. 58Original ansehen

PflegeArbbV 7 – Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.03.2026. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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