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DEPflegeArbbV 7In Kraft
PflegeArbbV 7 – Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
PflegeArbbV 7 – Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.03.2026. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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