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DETierSeuchMeldVIn Kraft

TierSeuchMeldV – Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren

Ausfertigung: 2026-03-10BGBl. I 2026, Nr. 61Original ansehen

TierSeuchMeldV – Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.03.2026. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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