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DEElektroTechMstrV 2024In Kraft

ElektroTechMstrV 2024 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektrotechniker-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektrotechniker-Handwerk

Ausfertigung: 2024-02-21BGBl I 2024, Nr. 62, 16Original ansehen

ElektroTechMstrV 2024 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektrotechniker-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.02.2024. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Gegenstand

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, was in der Meisterprüfung für Elektrotechniker geprüft wird. Sie legt fest, welche Themen und Aufgaben in den Prüfungsteilen I und II vorkommen. Auch die Durchführung der Prüfung wird hier beschrieben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk ablegen wollen.

Ein Beispiel

Ein Elektriker möchte Meister werden und muss in der Prüfung zeigen, dass er Gebäude mit Strom versorgen kann. Dafür lernt er die Regeln aus dieser Verordnung.

Begriffe

Meisterprüfungsberufsbild:
Beschreibt, welche Fähigkeiten und Kenntnisse ein Meister im Elektrotechniker-Handwerk haben muss.
Schwerpunkte:
Besondere Fachgebiete, auf die sich die Prüfung konzentriert, z. B. Gebäudetechnik oder Automatisierung.
Durchführung der Meisterprüfung:
Wie die Prüfung abläuft, z. B. welche Aufgaben gestellt werden und wie sie bewertet wird.
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