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PWMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin

Ausfertigung: 2018-04-03BGBl I 2018, 414Original ansehen

PWMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.04.2018. Der Text hat 30 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Inhalt von Teil 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, was in Teil 2 der Gesellenprüfung für Präzisionswerkzeugmechaniker in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge geprüft wird. Es geht um das, was im Ausbildungsplan steht und was in der Berufsschule gelehrt wird. Dinge aus Teil 1 der Prüfung werden nur geprüft, wenn es nötig ist, um die Fähigkeiten zu beurteilen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende zum Präzisionswerkzeugmechaniker oder zur Präzisionswerkzeugmechanikerin mit der Fachrichtung Schneidwerkzeuge.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender muss in Teil 2 der Prüfung zeigen, dass er ein bestimmtes Schneidwerkzeug nach den Vorgaben des Ausbildungsplans herstellen kann. Was er in der Berufsschule über Materialien gelernt hat, kann dabei auch geprüft werden.

Begriffe

Gesellenprüfung:
Eine Prüfung am Ende einer handwerklichen Ausbildung, die zeigt, ob jemand den Beruf ausüben kann.
Ausbildungsrahmenplan:
Ein offizielles Dokument, das auflistet, welche Fertigkeiten und Kenntnisse während der Ausbildung vermittelt werden müssen.
Berufliche Handlungsfähigkeit:
Die Fähigkeit, berufliche Aufgaben selbstständig und richtig auszuführen.

§ 25 — Anrechnung von Ausbildungszeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Wer eine Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik abgeschlossen hat, kann sich diese Zeit anrechnen lassen. Das gilt für die ersten 24 Monate der Ausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker oder zur Präzisionswerkzeugmechanikerin. Dafür müssen beide Seiten – Auszubildender und Betrieb – zustimmen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die eine Ausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker oder zur Präzisionswerkzeugmechanikerin beginnen und bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik (Fachrichtung Zerspanungstechnik) haben.

Ein Beispiel

Eine Person hat bereits eine Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik gemacht. Jetzt beginnt sie eine Ausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker. Sie und der Betrieb können vereinbaren, dass die ersten zwei Jahre der neuen Ausbildung verkürzt werden.

Begriffe

Anrechnung:
Eine bereits absolvierte Ausbildungszeit wird auf eine neue Ausbildung angerechnet, sodass diese kürzer dauert.
Vertragsparteien:
Hier sind der Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb gemeint, die den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben.
Zerspanungstechnik:
Ein Bereich der Metallbearbeitung, bei dem Material durch Drehen, Fräsen oder Schleifen in Form gebracht wird.
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