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DEGefBeitrV 1998In Kraft
GefBeitrV 1998 – Verordnung über die Pauschalberechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Gefangene
Verordnung über die Pauschalberechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Gefangene
GefBeitrV 1998 – Verordnung über die Pauschalberechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Gefangene ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.03.1998. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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