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HandzMstrV – Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Handzuginstrumentenmacher-Handwerk

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Handzuginstrumentenmacher-Handwerk

Ausfertigung: 1998-03-06BGBl I 1998, 431Original ansehen

HandzMstrV – Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.03.1998. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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