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DELTAusbVIn Kraft

LTAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport

Ausfertigung: 2022-03-14BGBl I 2022, 433Original ansehen

LTAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.03.2022. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Ausbildungsplan

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Wer jemanden zum Lokführer oder zur Lokführerin ausbildet, muss vor Beginn der Ausbildung einen Plan machen. Der Plan zeigt, was die Auszubildenden lernen sollen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Ausbilder und Ausbilderinnen, die Menschen zum Lokführer oder zur Lokführerin ausbilden.

Ein Beispiel

Ein Eisenbahnunternehmen bildet neue Lokführer aus. Bevor die Ausbildung startet, schreibt der Ausbilder auf, welche Themen die Auszubildenden wann lernen müssen.

Begriffe

Ausbildende:
Personen oder Unternehmen, die eine Berufsausbildung durchführen, also ausbilden.
Ausbildungsrahmenplan:
Ein offizielles Dokument, das festlegt, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden müssen.
Ausbildungsplan:
Ein individueller Plan für jeden Auszubildenden, der zeigt, wann welche Themen gelernt werden.

§ 15 — Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf gehört zur Prüfung für Lokführerinnen und Lokführer. Es geht um den Teil „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Die Prüflinge müssen zeigen, dass sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen aus der Berufswelt verstehen und einschätzen können.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, die den Beruf „Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport“ lernen.

Ein Beispiel

Eine Prüfungsfrage könnte lauten: „Warum ist es wichtig, dass Lokführerinnen und Lokführer die Regeln für Arbeitssicherheit kennen?“ Die Prüflinge müssen dann eine schriftliche Antwort geben.

Begriffe

Prüfungsbereich:
Ein bestimmter Teil der Abschlussprüfung, der ein Thema behandelt.
praxisbezogen:
Die Aufgaben haben mit dem echten Berufsalltag zu tun.
Wirtschafts- und Sozialkunde:
Ein Fach, das wirtschaftliche Themen (z. B. Löhne, Unternehmen) und gesellschaftliche Themen (z. B. Rechte von Arbeitnehmern) behandelt.
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