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DEInvZulG 2005In Kraft

InvZulG 2005 – Investitionszulagengesetz 2005

Investitionszulagengesetz 2005

Ausfertigung: 2004-03-17BGBl I 2004, 438; 2005, 1059, 2514Original ansehen

InvZulG 2005 – Investitionszulagengesetz 2005 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.03.2004. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Investitionszulage steuerlich behandelt wird. Die Zulage muss nicht als Einkommen versteuert werden. Sie verändert auch nicht die Kosten für Anschaffungen oder Reparaturen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen oder Personen, die eine Investitionszulage nach diesem Gesetz erhalten.

Ein Beispiel

Ein Handwerksbetrieb bekommt 10.000 Euro Investitionszulage für eine neue Maschine. Diese 10.000 Euro muss er nicht als Gewinn versteuern. Auch die Kosten für die Maschine bleiben in der Steuererklärung unverändert.

Begriffe

Investitionszulage:
Ein staatlicher Zuschuss für bestimmte Investitionen, zum Beispiel für neue Maschinen oder Gebäude.
Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes:
Geld oder Vorteile, die nach dem Steuerrecht als Einkommen gelten und versteuert werden müssen.
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Die Kosten, die entstehen, wenn man etwas kauft oder selbst herstellt, zum Beispiel eine Maschine oder ein Gebäude.
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