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DEPfändfreiGrBek 2019In Kraft

PfändfreiGrBek 2019 – Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Ausfertigung: 2019-04-04BGBl I 2019, 443Original ansehen

PfändfreiGrBek 2019 – Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.04.2019. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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