HilfetelefonG – Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“
HilfetelefonG – Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.03.2012. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Anforderungen an die Hilfeleistung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ arbeiten soll. Es geht um Beratung, Datenschutz und Zugänglichkeit für alle. Die Hilfe soll sicher und einfach erreichbar sein.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Frauen, die Gewalt erleben oder Hilfe suchen, sowie die Fachkräfte, die am Hilfetelefon arbeiten.
Ein Beispiel
Eine Frau ruft beim Hilfetelefon an, weil sie zu Hause Gewalt erfährt. Sie bekommt sofort Hilfe von einer Beraterin, ohne dass ihr Name oder ihre Nummer auf der Telefonrechnung erscheint.
Begriffe
- qualifizierte weibliche Fachkräfte:
- Frauen, die eine besondere Ausbildung haben, um anderen Frauen in Not zu helfen.
- anonym und vertraulich:
- Niemand erfährt, wer angerufen hat, und die Gespräche bleiben geheim.
- barrierefrei:
- Das Angebot ist so gestaltet, dass es auch Menschen mit Behinderungen nutzen können, z. B. mit Gebärdensprache oder leichter Sprache.
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