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DEFotoMedFachAusbVIn Kraft

FotoMedFachAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau

Ausfertigung: 2008-03-19BGBl I 2008, 457Original ansehen

FotoMedFachAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.03.2008. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass der Beruf Fotomedienfachmann oder Fotomedienfachfrau offiziell anerkannt ist. Das bedeutet, dass die Ausbildung nach bestimmten Regeln ablaufen muss. Diese Regeln stehen in anderen Gesetzen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die diesen Beruf ausbilden oder erlernen wollen, sowie Behörden, die die Ausbildung überwachen.

Ein Beispiel

Wenn jemand eine Ausbildung zum Fotomedienfachmann beginnt, weiß er oder sie, dass die Ausbildung staatlich geprüft und anerkannt ist.

Begriffe

§ 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes:
Ein Teil eines Gesetzes, das Regeln für Berufsausbildungen in Deutschland festlegt.
§ 25 Abs. 1 der Handwerksordnung:
Ein Teil eines Gesetzes, das Regeln für handwerkliche Berufe in Deutschland regelt.
Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung:
Eine Liste im Gesetz, die bestimmte handwerkliche Berufe aufführt, darunter auch Fotografen.
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