GGKostV 2013 – Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter
GGKostV 2013 – Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.03.2013. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Gebührenfestsetzung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie Gebühren für bestimmte Amtshandlungen berechnet werden. Die Gebühren hängen davon ab, wie viel Zeit die Arbeit kostet oder wie wertvoll der Gegenstand ist. Manchmal gibt es feste Gebühren für gleiche Arbeiten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Firmen, die gefährliche Güter befördern und dafür behördliche Amtshandlungen benötigen.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen beantragt die Genehmigung für den Transport von Chemikalien. Die Behörde braucht 3 Stunden und 20 Minuten für die Bearbeitung. Die Gebühr wird für 3,5 Stunden berechnet, weil auf Viertelstunden aufgerundet wird.
Begriffe
- Gebührenfestsetzung:
- Die offizielle Bestimmung, wie viel Geld für eine behördliche Leistung gezahlt werden muss.
- Rahmensätze:
- Feste Gebühren, die in einem bestimmten Bereich liegen, aber nicht genau festgelegt sind.
- Amtshandlung:
- Eine offizielle Tätigkeit, die eine Behörde durchführt, z. B. eine Genehmigung erteilen.
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