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OlympSchG – Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Ausfertigung: 2004-03-31BGBl I 2004, 479Original ansehen

OlympSchG – Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.03.2004. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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