EU-FahrgRBusBGebV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
EU-FahrgRBusBGebV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.03.2022. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Gebührenerhebung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Wenn das Eisenbahn-Bundesamt bestimmte Arbeiten für Fahrgastrechte bei Busreisen erledigt, muss man dafür Gebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren steht in einer extra Liste.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die das Eisenbahn-Bundesamt um Hilfe bei Fahrgastrechten für Busfahrten bitten.
Ein Beispiel
Ein Busunternehmen fragt beim Eisenbahn-Bundesamt nach, ob es eine Entschädigung für Fahrgäste zahlen muss, weil ein Bus ausgefallen ist. Dafür muss das Unternehmen eine Gebühr bezahlen.
Begriffe
- individuell zurechenbare öffentliche Leistungen:
- Arbeiten, die eine Behörde für eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen macht – nicht für alle.
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz:
- Ein Gesetz, das die Rechte von Busfahrgästen in der Europäischen Union schützt, zum Beispiel bei Verspätungen oder Ausfällen.
- Gebührenverzeichnis:
- Eine Liste, in der steht, wie viel Geld man für welche Leistung der Behörde bezahlen muss.
Diskussion
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