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DEEU-Typ-BVIn Kraft

EU-Typ-BV – Verordnung über die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften

Verordnung über die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften

Ausfertigung: 2023-03-15BGBl I 2023, Nr. 78Original ansehen

EU-Typ-BV – Verordnung über die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.03.2023. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Ordnungswidrigkeiten nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Wer gegen bestimmte EU-Vorschriften für Fahrzeuge verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, man macht etwas falsch, was im Gesetz verboten ist. Betroffen sind vor allem Regeln zu Informationen und Zugängen für Kontrollen bei Fahrzeugen wie Pritschenwagen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Hersteller, Importeure oder Händler von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen, die in der EU verkauft werden.

Ein Beispiel

Ein Hersteller gibt die vorgeschriebenen Sicherheitsinformationen für einen Pritschenwagen nicht rechtzeitig oder unvollständig an die Behörden weiter. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Begriffe

Ordnungswidrigkeit:
Eine leichtere Gesetzesverletzung, die mit einer Geldstrafe bestraft wird, aber kein Verbrechen ist.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014:
Eine EU-Regel, die technische Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen festlegt.
Inverkehrbringen:
Das erste Bereitstellen eines Produkts (z. B. eines Fahrzeugs) auf dem Markt, um es zu verkaufen oder zu nutzen.
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