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BBodSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

Ausfertigung: 1998-03-17BGBl I 1998, 502Original ansehen

BBodSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.03.1998. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt der Bundesregierung, Regeln für das Einbringen von Materialien in den Boden festzulegen. Dazu gehören Verbote, Beschränkungen oder Untersuchungen, um schädliche Stoffe im Boden zu vermeiden. Die Regeln können sich auf Art, Ort und Zeit des Einbringens beziehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die Materialien auf oder in den Boden bringen, zum Beispiel Bauunternehmen, Landwirte oder Privatpersonen.

Ein Beispiel

Ein Bauunternehmen möchte Bauschutt auf einer freien Fläche ablagern. Die Regierung kann vorschreiben, dass der Schutt vorher auf Schadstoffe geprüft werden muss.

Begriffe

Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von der Regierung erlassen wird und wie ein Gesetz wirkt, aber nicht vom Parlament beschlossen werden muss.
Schadstoffgehalte:
Die Menge an schädlichen Stoffen, die in einem Material oder im Boden enthalten sind.
beteiligte Kreise (§ 20):
Personen oder Gruppen, die von der Regelung betroffen sind oder Fachwissen haben, zum Beispiel Verbände oder Wissenschaftler. Sie werden angehört, bevor die Regel gemacht wird.
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