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DETPG-GewVIn Kraft

TPG-GewV – Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

Ausfertigung: 2008-03-26BGBl I 2008, 512Original ansehen

TPG-GewV – Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.03.2008. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Anwendungsbereich

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel gilt für Stellen, die menschliches Gewebe (z. B. Haut oder Knochen) entnehmen oder untersuchen. Sie gilt auch für Krankenhäuser, die solches Gewebe Patienten einsetzen. Die Verordnung legt fest, wie diese Arbeiten sicher und in guter Qualität gemacht werden müssen.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Gewebeeinrichtungen, Labore, die Spender untersuchen, und Krankenhäuser, die Gewebe übertragen.

Ein Beispiel

Ein Krankenhaus entnimmt einem Spender Haut, um sie später einem Verbrennungsopfer einzusetzen. Dafür muss das Krankenhaus die Regeln dieser Verordnung beachten.

Begriffe

Gewebeeinrichtungen:
Stellen, die menschliches Gewebe (z. B. Haut, Knochen) entnehmen, lagern oder weitergeben.
Gewebe im Sinne des § 1a Nummer 4 Transplantationsgesetz:
Bestimmte Teile des menschlichen Körpers wie Haut, Knochen oder Sehnen, die für eine Spende genutzt werden können.
Untersuchungslabor nach § 8f Transplantationsgesetz:
Ein Labor, das Tests an Gewebespendern durchführt, um Sicherheit und Gesundheit zu prüfen.
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