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DEBImSchV 34In Kraft

BImSchV 34 – Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)

Ausfertigung: 2006-03-06BGBl I 2006, 516Original ansehen

BImSchV 34 – Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.03.2006. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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