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DEDBAVerArabEmGIn Kraft

DBAVerArabEmG – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen

Ausfertigung: 1996-04-22BGBl II 1996, 518Original ansehen

DBAVerArabEmG – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.04.1996. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erlaubt der Bundesregierung, das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zu verlängern. Das Abkommen soll verhindern, dass Menschen oder Firmen in beiden Ländern Steuern auf dasselbe Einkommen oder Vermögen zahlen müssen. Die Verlängerung braucht die Zustimmung des Bundesrates.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung und den Bundesrat, die über die Verlängerung des Abkommens entscheiden.

Begriffe

Ermächtigt:
Das bedeutet, dass jemand offiziell die Erlaubnis bekommt, etwas zu tun.
Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von der Regierung erlassen wird und wie ein Gesetz gilt.
Bundesrat:
Eine Gruppe von Vertretern der Bundesländer, die bei bestimmten Gesetzen mitentscheiden.
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