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DESGBBeglVIn Kraft
SGBBeglV – Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch
Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch
SGBBeglV – Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.04.2003. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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