Zurück zu Gesetzen
DESGBBeglVIn Kraft

SGBBeglV – Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch

Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch

Ausfertigung: 2003-04-11BGBl I 2003, 528Original ansehen

SGBBeglV – Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.04.2003. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt