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DEBImSchV 27In Kraft
BImSchV 27 – Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 27 – Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.03.1997. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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