MontÜG – Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004
MontÜG – Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.04.2004. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6 — Zeitlicher Anwendungsbereich
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, ab wann die Regeln des Montrealer Übereinkommens gelten. Sie gelten nur für Verträge über Flüge, die nach einem bestimmten Datum abgeschlossen wurden. Dieses Datum ist der Tag, an dem das Übereinkommen für Deutschland gültig wurde.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die einen Vertrag für einen internationalen Flug abschließen oder abgeschlossen haben.
Ein Beispiel
Wenn jemand im Jahr 2023 einen Flug von Berlin nach New York bucht, gelten die Regeln des Montrealer Übereinkommens. Wurde der Flug aber schon 1998 gebucht, gelten sie nicht.
Begriffe
- Montrealer Übereinkommen:
- Ein internationales Abkommen, das Regeln für den Luftverkehr festlegt, zum Beispiel bei Schäden oder Verlusten von Gepäck.
- Luftbeförderungsvertrag:
- Ein Vertrag zwischen einer Fluggesellschaft und einem Passagier oder einem Unternehmen für den Transport von Personen oder Gütern per Flugzeug.
- In Kraft getreten:
- Ein Gesetz oder eine Regel beginnt an einem bestimmten Tag offiziell zu gelten.
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