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DEBBRWidVertrAnOIn Kraft

BBRWidVertrAnO – Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Ausfertigung: 2025-03-13BGBl I 2025, Nr. 85Original ansehen

BBRWidVertrAnO – Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.03.2025. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Vertretung bei Klagen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht vertritt, wenn Beamtinnen oder Beamte des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) klagen. Das BBR übernimmt diese Aufgabe, wenn es vorher schon über einen Widerspruch entschieden hat.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie das BBR selbst, wenn es um Klagen aus dem Beamtenverhältnis geht.

Ein Beispiel

Eine Beamtin des BBR ist mit einer Entscheidung ihres Arbeitgebers nicht einverstanden. Sie legt Widerspruch ein. Das BBR entscheidet über den Widerspruch. Wenn die Beamtin danach vor Gericht klagt, vertritt das BBR die Bundesrepublik Deutschland in diesem Verfahren.

Begriffe

Vertretung bei Klagen:
Das bedeutet, dass eine bestimmte Behörde für den Staat vor Gericht auftritt und ihn rechtlich vertritt.
Widerspruchsbescheid:
Eine schriftliche Antwort einer Behörde auf einen Widerspruch. Damit wird erklärt, ob der Widerspruch erfolgreich war oder nicht.
Beamtenverhältnis:
Ein besonderes Arbeitsverhältnis, in dem Beamtinnen und Beamte zum Staat stehen. Es gibt spezielle Regeln für Rechte und Pflichten.
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