Zurück zu Gesetzen
DEUAGOWiZustVIn Kraft

UAGOWiZustV – Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt

Ausfertigung: 2004-04-05BGBl I 2004, 557Original ansehen

UAGOWiZustV – Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.04.2004. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt