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SegelmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin

Ausfertigung: 2010-05-05BGBl I 2010, 564Original ansehen

SegelmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.05.2010. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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