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SegelmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin
SegelmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.05.2010. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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