TabakerzG – Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
TabakerzG – Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.04.2016. Der Text hat 53 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Verantwortliche Personen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wer dafür sorgen muss, dass Tabakwaren und ähnliche Produkte die gesetzlichen Regeln einhalten. Alle, die mit diesen Produkten handeln oder sie verkaufen, müssen die Vorschriften beachten. Werbung für solche Produkte ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller, Importeure, Händler, Verkäufer in Läden und alle, die Werbung oder Sponsoring für Tabakwaren machen.
Ein Beispiel
Ein Kioskbesitzer darf nur Zigaretten verkaufen, die den deutschen Gesetzen entsprechen. Wenn er Werbung für Zigaretten aufhängt, muss er die Werbeverbote beachten.
Begriffe
- Wirtschaftsteilnehmer:
- Alle Personen oder Firmen, die mit Tabakwaren oder ähnlichen Produkten handeln, z. B. Hersteller oder Händler.
- Inverkehrbringen:
- Ein Produkt zum Verkauf anbieten oder es in den Handel geben.
- Rechtsverordnungen:
- Regeln, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden und genauso verbindlich sind wie das Gesetz selbst.
Diskussion
Wird geladen…
