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DEFamkaKiGAbrVIn Kraft

FamkaKiGAbrV – Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld

Ausfertigung: 2026-03-27BGBl. I 2026, Nr. 88Original ansehen

FamkaKiGAbrV – Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.03.2026. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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