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DEGADVDVIn Kraft

GADVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst

Ausfertigung: 2025-03-18BGBl. I 2025, Nr. 92, 20Original ansehen

GADVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.03.2025. Der Text hat 61 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 22 — Prüfungsamt

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Es gibt eine Stelle beim Auswärtigen Amt, die für Prüfungen zuständig ist. Diese Stelle heißt Prüfungsamt. Das Prüfungsamt trifft offizielle Entscheidungen in Prüfungsfragen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst machen, sowie die Mitarbeiter des Prüfungsamts.

Ein Beispiel

Wenn jemand die Abschlussprüfung für den Auswärtigen Dienst schreibt, entscheidet das Prüfungsamt, ob die Prüfung gültig ist oder nicht.

Begriffe

Auswärtiges Amt:
Das ist das Ministerium in Deutschland, das für die Beziehungen zu anderen Ländern zuständig ist.
förmliche Zeichnungsbefugnis:
Das bedeutet, dass das Prüfungsamt offiziell unterschreiben und Entscheidungen treffen darf.
Prüfungsausschuss:
Eine Gruppe von Personen, die Regeln und Abläufe für Prüfungen festlegt.
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