GADVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
GADVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.03.2025. Der Text hat 61 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 22 — Prüfungsamt
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Es gibt eine Stelle beim Auswärtigen Amt, die für Prüfungen zuständig ist. Diese Stelle heißt Prüfungsamt. Das Prüfungsamt trifft offizielle Entscheidungen in Prüfungsfragen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst machen, sowie die Mitarbeiter des Prüfungsamts.
Ein Beispiel
Wenn jemand die Abschlussprüfung für den Auswärtigen Dienst schreibt, entscheidet das Prüfungsamt, ob die Prüfung gültig ist oder nicht.
Begriffe
- Auswärtiges Amt:
- Das ist das Ministerium in Deutschland, das für die Beziehungen zu anderen Ländern zuständig ist.
- förmliche Zeichnungsbefugnis:
- Das bedeutet, dass das Prüfungsamt offiziell unterschreiben und Entscheidungen treffen darf.
- Prüfungsausschuss:
- Eine Gruppe von Personen, die Regeln und Abläufe für Prüfungen festlegt.
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