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DEFinAusglG2023DV 1In Kraft

FinAusglG2023DV 1 – Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023

Ausfertigung: 2023-03-31BGBl I 2023, Nr. 95Original ansehen

FinAusglG2023DV 1 – Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.03.2023. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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