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DEPfändfreiGrBek 2015In Kraft

PfändfreiGrBek 2015 – Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Ausfertigung: 2015-04-14BGBl I 2015, 618Original ansehen

PfändfreiGrBek 2015 – Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.04.2015. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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