BinSchStrO2012AbwV 5 – Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO2012AbwV 5 – Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.03.2024. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt vorübergehende Änderungen an den normalen Regeln für Schiffe auf Flüssen und Kanälen. Die Änderungen stehen in einem Anhang, der zu dieser Verordnung gehört.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die auf Binnenschifffahrtsstraßen (Flüsse und Kanäle) unterwegs sind, zum Beispiel Schiffer oder Freizeitkapitäne.
Ein Beispiel
Normalerweise müssen Schiffe nachts bestimmte Lichter zeigen. Die neue Regel könnte vorübergehend andere Lichter vorschreiben, etwa wegen Bauarbeiten.
Begriffe
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung:
- Das ist das Hauptgesetz für Schiffe auf Flüssen und Kanälen in Deutschland. Es regelt zum Beispiel Signale, Geschwindigkeiten oder Vorfahrten.
- Maßgabe:
- Das bedeutet hier: Die normale Regel gilt, aber mit einer bestimmten Änderung oder Ausnahme.
- Anhang:
- Ein zusätzlicher Text am Ende einer Verordnung, der genauere Angaben macht.
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