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DEGvKostGIn Kraft

GvKostG – Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher

Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher

Ausfertigung: 2001-04-19BGBl I 2001, 623Original ansehen

GvKostG – Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.04.2001. Der Text hat 23 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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