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GiMedAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien

Ausfertigung: 2023-04-05BGBl I 2023, Nr. 99Original ansehen

GiMedAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.04.2023. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11 — Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf beschreibt einen Teil der Abschlussprüfung für Gestalterinnen und Gestalter für immersive Medien. Es geht darum, zu zeigen, dass man 3D-Modelle erstellen, Bilder und Töne bearbeiten und virtuelle Welten gestalten kann. Die Prüfung besteht aus einer praktischen Aufgabe und einem kurzen Gespräch darüber.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, die den Beruf Gestalter oder Gestalterin für immersive Medien erlernen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling muss ein einfaches 3D-Modell eines Stuhls erstellen und es so animieren, dass es sich dreht. Danach spricht er kurz mit den Prüfern über seine Arbeit.

Begriffe

3D-Modellierungen:
Das Erstellen von dreidimensionalen digitalen Objekten am Computer, die man von allen Seiten betrachten kann.
immersives Medium:
Eine digitale Umgebung, in die man eintauchen kann, z. B. Virtual Reality (VR) oder Augmented Reality (AR).
situatives Fachgespräch:
Ein kurzes Gespräch während der Prüfung, in dem Fragen zur praktischen Aufgabe gestellt werden.
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