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OrdenErl 7 – Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Ausfertigung: 1996-05-02BGBl I 1996, 668Original ansehen

OrdenErl 7 – Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.05.1996. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erlaubt dem Bundesminister der Verteidigung, eine besondere Auszeichnung zu schaffen und zu vergeben. Die Auszeichnung heißt „Einsatzmedaille der Bundeswehr“. Sie wird für besondere Leistungen im Einsatz der Bundeswehr verliehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft den Bundesminister der Verteidigung und Personen, die im Einsatz der Bundeswehr besondere Leistungen erbringen.

Ein Beispiel

Ein Soldat erhält die Einsatzmedaille, weil er während eines Auslandseinsatzes unter schwierigen Bedingungen Leben gerettet hat.

Begriffe

Stiftung:
Hier bedeutet es: Die offizielle Einrichtung oder Schaffung einer neuen Auszeichnung.
Verleihung:
Das offizielle Übergeben einer Auszeichnung an eine Person.
Bundesgesetzblatt (BGBl.):
Ein amtliches Dokument, in dem Gesetze und Verordnungen in Deutschland veröffentlicht werden.
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