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DEBMVBVerfPAktVIn Kraft

BMVBVerfPAktV – Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

Ausfertigung: 2026-04-14BGBl. I 2026, Nr. 104Original ansehen

BMVBVerfPAktV – Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.04.2026. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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