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DEBMeldDigiVIn Kraft

BMeldDigiV – Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen

Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen

Ausfertigung: 2022-04-20BGBl I 2022, 683Original ansehen

BMeldDigiV – Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.04.2022. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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