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DEStIKoVetVIn Kraft

StIKoVetV – Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin

Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin

Ausfertigung: 2015-05-05BGBl I 2015, 687Original ansehen

StIKoVetV – Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.05.2015. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 13 — Sitzungsniederschrift

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie über die Sitzungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin Protokoll geführt wird. Es muss aufgeschrieben werden, was besprochen wurde und wie die Abstimmungen ausgegangen sind. Das Protokoll wird dann an bestimmte Stellen geschickt und teilweise veröffentlicht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Mitglieder der Kommission, die Geschäftsstelle, das Bundesministerium und das Paul-Ehrlich-Institut sowie das Friedrich-Loeffler-Institut.

Ein Beispiel

Nach einer Sitzung schreibt die Geschäftsstelle auf, dass über neue Impfempfehlungen für Hunde beraten wurde. Es wird festgehalten, dass 8 Mitglieder dafür und 2 dagegen waren. Das Protokoll wird dann an alle Mitglieder und Behörden geschickt.

Begriffe

Sitzungsniederschrift:
Ein schriftliches Protokoll, das zeigt, was in einer Sitzung besprochen und beschlossen wurde.
Minderheitsvotum:
Die Meinung oder Abstimmung von Mitgliedern, die nicht der Mehrheit zustimmen.
Geschäftsstelle:
Eine Stelle, die organisatorische Aufgaben für die Kommission übernimmt, z. B. Protokolle schreiben.
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